Startseite › Offizielle Betrugs-Blacklist-Abfrage: Wurde diese Investitionswebsite gemeldet?

Offizielle Betrugs-Blacklist-Abfrage

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-08
Fazit in einem Satz: Prüfe vor der Investition: Gib die URL oder den Namen der Plattform ein, um zu sehen, ob sie von der Regierung gemeldet wurde. Dies sind öffentliche Regierungsdaten – der objektivste erste Filter.

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Geben Sie eine URL oder einen Plattformnamen ein, um zu prüfen, ob diese von der Regierung (165 Anti-Fraud / Polizeibehörde) als falsche Investition oder betrügerische Website gemeldet wurde.

Was wird mit dieser Abfrage geprüft?

Bedeutet kein Treffer, dass es sicher ist?

Nein. Die Blacklist enthält nur „gemeldete“ Websites. Neue Betrugsseiten sind möglicherweise noch nicht gelistet. Kein Treffer bedeutet nur „derzeit keine offizielle Meldung“. Dennoch müssen die 3 Prüfschritte vor der Investition (Firmenregister, FSC-Genehmigung, Ein- und Auszahlungskanäle) durchgeführt werden.

Nach der Blacklist-Prüfung prüfen Sie, ob das Unternehmen echt ist:AI DD Map zur Prüfung der Firmenregistrierung und Geschäftsführer →

❓ FAQ

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die offenen Regierungsdaten werden alle 7 Tage aktualisiert; diese Seite liest stets die neueste Version.

Was soll ich tun, wenn ich einen Treffer habe?

Stellen Sie sofort alle Überweisungen oder Einzahlungen ein. Wenn Sie bereits geschädigt wurden, rufen Sie 165 an, kontaktieren Sie Ihre Bank, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie alle Aufzeichnungen auf.

Die von mir geprüfte Plattform wurde nicht gefunden, kann ich jetzt investieren?

Nein. Kein Treffer bedeutet nicht sicher. Bitte führen Sie die „Unverzichtbare Checkliste vor der Investition“ und die „5 Schritte zur Erkennung gefälschter Investitionsplattformen“ durch.

⚠️ Haftungsausschluss: Diese Website dient der gemeinnützigen Aufklärung zur Betrugsprävention und stellt keine Anlageberatung dar. Wir garantieren weder Vollständigkeit noch Aktualität der Informationen. Die öffentlich zugänglichen Daten dienen lediglich der Nachprüfung und sind nicht geeignet, die Güte eines Anlageprodukts allein zu beurteilen. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen (165, Finanzaufsichtsbehörde, Wirtschaftsministerium, Polizeibehörde). Investitions- und Handelsentscheidungen treffen Sie bitte eigenverantwortlich und nach sorgfältiger Prüfung. Das Risiko tragen Sie selbst.