Vier Warnsignale
- Anzahlung/Kaution vor der Besichtigung
Das stärkste Warnsignal. Normalerweise wird zuerst besichtigt, dann der Vertrag besprochen und erst dann gezahlt. - Vermieter ist 'im Ausland', nur Online-Kontakt
Oft verbunden mit 'Schlüsseldienst öffnet die Tür zur Besichtigung' oder 'Zahlen Sie zuerst, dann schicke ich den Schlüssel' – das sind typische Tricks. - Miete deutlich unter dem Marktpreis
Deutlich günstiger als vergleichbare Wohnungen in der Gegend – das ist oft der Köder, um Sie zu schnellen Zahlungen zu verleiten. - Nur über LINE verhandeln, keinen formellen Vertrag
Ohne schriftlichen Vertrag sind spätere Ansprüche und Anzeigen sehr schwierig.
So prüfen Sie, ob der Vermieter echt ist
- Eigentümer im Grundbuchauszug prüfen
Beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug für die Adresse anfordern und prüfen, ob der Name des Eigentümers mit dem Ausweis des vermeintlichen Vermieters übereinstimmt. Das ist der direkteste Schritt. - Untervermieter braucht eine schriftliche Genehmigung
Untervermietung erfordert die schriftliche Zustimmung des Hauptvermeiters. Nur 'Ich kenne den Vermieter gut' reicht nicht – Sie müssen das Dokument sehen. - Bei Maklern die Lizenz prüfen
Immobilienmakler und -maklerinnen sind registriert. Sie können dies bei der zuständigen Abteilung des Innenministeriums prüfen – verlassen Sie sich nicht nur auf Visitenkarten. - Standardvertrag des Innenministeriums verwenden
Für Wohnraummiete gibt es offizielle 'vorgeschriebene und verbotene Klauseln' – die offizielle Version verhindert, dass unzulässige Bedingungen eingebaut werden.
Was tun, wenn Sie bereits Geld überwiesen haben?
- Sofort die Bank kontaktieren
Je früher Sie die Überweisung melden, desto größer die Chance, das Geld vor der Auszahlung zu stoppen. - Anzeige erstatten und den gesamten Verlauf sichern
Speichern Sie den LINE-Verlauf, Überweisungsbelege, Screenshots des Inserats und Fotos der vom Vermieter vorgelegten Ausweise. - 165 anrufen für Beratung
Die Anti-Betrugs-Hotline hilft bei der Einschätzung und weiteren Vorgehensweise.
❓ FAQ
Der Vermieter verlangt eine Anzahlung zur Reservierung – ist das fair?
Es ist nur dann angemessen, wenn Sie die Wohnung gesehen, die Bedingungen vereinbart und einen schriftlichen Vertrag (oder zumindest eine schriftliche Quittung mit den Bedingungen) unterschrieben haben. Wenn vor der Besichtigung eine Überweisung verlangt wird, sollten Sie dies unabhängig vom Vorwand als hohes Risiko einstufen.
Woher weiß ich, ob es sich um einen Untervermieter handelt?
Lassen Sie sich den Grundbuchauszug oder einen Eigentumsnachweis zeigen. Wenn er selbst Mieter ist und untervermieten möchte, braucht er die schriftliche Zustimmung des Hauptvermeiters. Wenn er nichts davon vorlegen kann, nicht unterzeichnen.
Die Fotos sehen echt aus – können sie trotzdem gefälscht sein?
Ja. Betrüger nutzen häufig echte Fotos aus echten Inseraten und sogar echte Adressen. Dass die Fotos echt sind, bedeutet nicht, dass der Inserent der Eigentümer ist – geprüft werden müssen Person und Eigentumsverhältnisse, nicht die Fotos.
Der Betrag ist nicht hoch – sollte ich trotzdem Anzeige erstatten?
Ja. Bei dieser Betrugsart sind viele Geschädigte mit kleinen Einzelbeträgen typisch. Eine Anzeige kann dazu beitragen, dass dasselbe Konto/dieselbe Nummer miteinander verknüpft wird und schützt so spätere Opfer.