Startseite › Wie man falsche Polizei- und Staatsanwaltschaftsbetrug erkennt: Taktiken und Schutz

Falsche Polizei- und Staatsanwaltschaftsbetrug: Taktiken und Schutz

Letzte Aktualisierung: 2026-06-21
Fazit in einem Satz: Ein Satz zum Merken: Staatsanwaltschaft, Gericht und die taiwanische Finanzaufsichtsbehörde werden „Niemals“ telefonisch verlangen, dass Sie Ihr Geld herausgeben, Bargeld abheben oder auf ein „Überwachungskonto“ überweisen. Wenn Sie so etwas hören, legen Sie sofort auf und rufen Sie 165 an.

Typisches Szenario

  1. Panik erzeugen Sie behaupten fälschlich, dass Ihr Konto/Ihre Identität in Geldwäsche- oder Betrugsfälle verwickelt sei, und drohen mit Haft, wenn Sie nicht kooperieren.
  2. Weiterleitung zu angeblichen Behörden Sie werden von der „Telekom“ zur „Polizei“ und dann zum „Staatsanwalt“ weitergeleitet, mit gefälschten Dokumenten/Abzeichen, um Vertrauen zu erwecken.
  3. Forderung nach Kontenüberwachung Sie werden aufgefordert, Ihre Ersparnisse auf ein „staatliches Überwachungskonto“ zu überweisen oder sie einem „Kurier“ zur „Überprüfung Ihrer Unschuld“ zu übergeben.

Erkennungsmerkmale

🆘 Was tun bei solchen Anrufen

  1. Auflegen Befolgen Sie keine Anweisungen des Anrufers.
  2. 165 anrufen zur Überprüfung Oder rufen Sie direkt die öffentlich bekannte Zentrale der angeblichen Behörde an.
  3. Familie informieren Betrüger fürchten, dass Sie mit anderen sprechen.

❓ FAQ

Der Anrufer kennt meine Daten – ist das echt?

Nein. Datenlecks sind häufig; Betrüger können Ihren Namen und Ihre Ausweisnummer nennen, ohne offiziell zu sein. Verlassen Sie sich auf die Überprüfung über 165 oder die offizielle Zentrale.

Ich habe bereits auf ein „Überwachungskonto“ überwiesen – was nun?

Rufen Sie sofort 165 an, kontaktieren Sie Ihre Bank für eine Transaktionsstopp und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Je schneller Sie handeln, desto höher die Chance, das Geld zu sichern.

⚠️ Haftungsausschluss: Diese Website dient der gemeinnützigen Aufklärung zur Betrugsprävention und stellt keine Anlageberatung dar. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Die öffentlich zugänglichen Daten dienen lediglich der Nachprüfung und können nicht allein zur Beurteilung eines Anlageprodukts herangezogen werden. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen (165, Finanzaufsichtsbehörde, Wirtschaftsministerium, Polizeibehörde). Investitions- und Handelsentscheidungen bitte eigenverantwortlich und nach sorgfältiger Prüfung treffen.